Echtheitsprüfung in der Praxis: schwache und belastbarere Vorgehensweisen
Der Vergleich zeigt typische Arbeitsweisen, stellt jedoch keine rechtliche Zusicherung dar. Maßgeblich bleiben stets Sachverhalt, Beweisgrundlage und anwendbares Recht.
PrüfmerkmalHäufig unzureichendDeutlich belastbarer
Zustand und Zusammenhang der QuelleEinzelne Bildschirmaufnahme ohne umgebenden ZusammenhangGesicherter Beleg mit Quellenzusammenhang in einer gemeinsamen Belegsammlung
Zeitpunkt der ErfassungSpäter aus verstreuten Angaben abgeleitetEindeutiger Zeitbezug unmittelbar am Beleg dokumentiert
Nachvollziehbarkeit der BearbeitungIm Nachhinein aus Nachrichten und Notizen zusammengesuchtBearbeitung und Zugriffe vollständig in der Beleggeschichte festgehalten
Weitergabe zur PrüfungLose Dateisammlung erst kurz vor der Prüfung zusammengestelltGeordnete und geprüfte Belegsammlung bereits vor Beginn der Prüfung